Am 22.04.2010 fand erneut eine Demo gegen den Emissionhandel im Landschaftspark Nord statt. Diese Demo wurde auch vom Arbeitgeber soweit möglich unterstüzt. Einige Bilder von Diesen Tag hier:

 

Unsere Jugend im Fordergrund

 

LEITFADEN ZUR DATENERHEBUNG NACH DEV 2012

 

 

EMISSIONSHANDEL IN DEUTSCHLAND

 

 

Broschüre

 

 

 

 

Emmissionshandel


 «Die Einschätzungen des Wissenschaftlichen Beirats zu den möglichen Entwicklungen der Preise von CO2-Emissionen sehe ich mit großer Sorge. Den Vorschlag, die Preise für die Handelsperiode ab 2013 durch die flexible Ausgabe von Zertifikaten in einem Preiskorridor zu halten, begrüße ich ausdrücklich»
(Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zu den Vorschlägen des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi zur Neuorientierung beim CO2-Handel im EU ETS)

Franz Josef Schafhausen Berlin 2005

Der Handel mit Emissionsrechten hat 2005 begonnen und gilt für die Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union. Das EU-System ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und gilt als Vorreiter des internationalen Systems für den Handel mit Emissionsrechten im Rahmen des Protokolls von Kyoto. Durch den Emissionshandel können Emissionen zu den geringsten Kosten für eine Volkswirtschaft verringert werden. Zudem werden Anreize für den Einsatz hocheffizienter Technik und Innovation geschaffen.

In den 25 Ländern der erweiterten Europäischen Union müssen die Unternehmen nun damit beginnen, den Klimaschutz bei ihren täglichen Geschäftsentscheidungen zu berücksichtigen und zu prüfen, welche neuen Schritte sie zur Verringerung der Emissionen unternehmen können. Schätzungen zufolge dürften nahezu die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen der EU unter die Regelung fallen.

Die Grundlage der Anstrengungen der EU zur Umsetzung des Kyoto Protokolls ist das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP). Dabei sollen kostengünstige Maßnahmen ermittelt und entwickelt werden, die einen Beitrag dazu leisten, dass die EU Ihr Kyoto-Ziel erreicht. Die EU hat sich im Rahmen des Kyoto Protokolls zu einer Emissionsreduktion von 8 % in der Periode 2008-12 gegenüber 1990 verpflichtet.

Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der Emissionshandel gestartet. Basis hierfür ist die Emissionshandelsrichtlinie, die die Europäische Union am 13.10.2003 verabschiedet hat. Darin werden grundsätzliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten definiert. Die Richtlinie muß von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Des weiteren wird mit der Verbindungsrichtlinie (Linking Directive) eine Verbindung zwischen den projektbezogenen flexiblen Mechanismen des Kyoto Protokolls (CDM, JI) und dem Emissionshandelssystem der EU geschaffen. Dies wird allen am EU Emissionshandel beteiligten europäischen Unternehmen ermöglichen, Gutschriften aus weltweit durchgeführten Projekten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auf ihre eigenen Verpflichtungen anzurechnen.

Die Gesamtmenge und die Verteilung der Emissionsrechte auf die in einem Mitgliedstaat erfassten Anlagen wird in einem „Nationalen Allokationsplan“ (NAP) festgelegt. Bis zum 31. März 2004 mussten die Mitgliedstaaten den Allokationsplan für die Periode 2005 bis 2007 der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegen. Die Kommission prüft diese Pläne und stellt sicher, dass die Pläne den Klimaschutzverpflichtungen entsprechen und keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten eintreten.

Der Emissionshandel in der erweiterten EU-25 hat am 1. Januar 2005 begonnen und wird über 12.000 Energie erzeugende und energieintensive Anlagen einbeziehen auf die nahezu die Hälfte der CO2-Emissionen Europas entfällt. Andere Branchen wie die Aluminiumhersteller, die chemische Industrie und der Verkehrssektor könnten später einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten werden ihre Treibhausgasemissionen begrenzen, indem sie "Emissionszertifikate" vergeben.

In größeren Mitgliedstaaten werden 1.000 – 2.500 Anlagen erfasst, in den meisten anderen Mitgliedstaaten liegt die Zahl der einbezogenen Anlagen in der Regel zwischen 50 und 400. Die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen ist natürlich geringer, da große Unternehmen zahlreiche Anlagen haben, die am Emissionshandel teilnehmen können.

Erfast werden Anlagen deren Produktions- und Leistungskapazitäten die Grenzwerte der EU-Richtlinie Emissionshandel, Anhang 1 übersteigen:

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Hier eine einfache Darstellung des Kyoto Abkommens

Die Basis der Anstrengungen der Kommission zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP), das im März 2000 auf den Weg gebracht wurde. Im Wege des Programms sollen ergänzend zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten mit allen maßgeblichen Interessengruppen kostengünstige Maßnahmen ermittelt und entwickelt werden, die einen Beitrag dazu leisten, dass die EU ihr Kyoto-Ziel von 8 % erreicht. Seit dem Beginn des Programms haben mehr als 200 Interessengruppen in elf verschiedenen Arbeitsgruppen daran mitgewirkt.

Die Ergebnisse des zweiten Fortschrittsberichts zum ECCP vom April 2003 deuten darauf hin, dass es eine Vielzahl kostengünstiger Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Ziels der EU gibt. Es wurden zweiundvierzig mögliche Maßnahmen zur Emissionsverringerung mit einem Emissionsreduzierungspotenzial von insgesamt bis zu 700 Mio. t CO2-Äquivalent ermittelt, die pro Tonne CO2-Äquivalent weniger als 20 € kosten. Die für die Erreichung des Kyoto-Ziels der EU erforderliche Emissionsreduzierung wird auf rund 340 Mio. t CO2-Äquivalent geschätzt.

Wenngleich das Emissionshandelssystem die vielversprechendste Maßnahme ist, haben der Rat und das Europäische Parlament eine Reihe anderer Initiativen verabschiedet, etwa Rechtsvorschriften zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und zur Förderung von Biokraftstoffen im Straßenverkehr sowie Rechtsvorschriften über die Energieeffizienz von Gebäuden. Weitere Maßnahmen wurden von der Kommission vorgeschlagen, wie die Richtlinie, die JI und CDM-Projekte mit dem EU-Emissionshandelssystem verbindet, und eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.

An weiteren Vorschlägen wird derzeit gearbeitet, etwa an Rechtsvorschriften zu fluorierten Gasen. Ferner hat die Europäische Kommission eine Vereinbarung mit allen europäischen, japanischen und koreanischen Kraftfahrzeugherstellern ausgehandelt mit dem Ziel, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neuwagen bis 2008/2009 um 25 % unter die Werte von 1995 zu senken.

Doch auch die bereits erlassenen Maßnahmen müssen erst noch umgesetzt werden, weshalb abzuwarten bleibt, inwieweit sie dazu beitragen werden, die Emissionen in der Praxis zu senken. Folgenabschätzungen beruhen immer auf einer Vielzahl von Annahmen und Variabeln, und ob das volle Potenzial einer Maßnahme ausgeschöpft wird, hängt von einer Reihe unterschiedlichs-ter Faktoren ab.

 

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Emissionshandel 06.12.2008

 

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Hier sind drei Interresante Abschriften von der NAP II (Nationaler Allokationsplans)

 

NAP II 28.06.06
Hintergrundpapier

 

NAP II 28.06.06

 

Revidierter NAP II
Stand 13.02.2007